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Musikwissenschaftliches Institut

Studienprogramme BA/MA

Ziel des Studiums ist eine möglichst breit angelegte, umfassende Ausbildung, die die Absolventinnen und Absolventen für vielfältige Tätigkeiten im Musik- und Kulturbereich bestmöglich qualifizieren soll. Daher lässt sich Musikwissenschaft als genuin geisteswissenschaftliches Fach in vielen Fächerkombinationen sinnvoll studieren. Das Institut unterhält zudem gute Kontakte zu verschiedenen musikalischen Institutionen der Stadt und Region.

Im BA-Studium werden zunächst grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten (wie Satzlehre, wissenschaftliches Arbeiten, Analyse) vermittelt und durch Angebote zu vielfältigen musikwissenschaftlichen Themen vertieft (z.B. musikgeschichtliche und -ästhetische Themen, Akustik, Berufspraxis, Musikethnologie). Im MA-Studium werden die Kenntnisse und Fähigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten ausgebaut.

Folgende Studienprogramme werden ab HS19 (Inkrafttreten der Reform "Bologna 2020") angeboten:

BA Musikwissenschaft Major (120 ECTS Credits)
BA Musikwissenschaft Minor (60 ECTS Credits, ersetzt das grosse Nebenfach)
MA Musikwissenschaft Major (90 ECTS Credits)
MA Musikwissenschaft Minor (30 ECTS Credits, ersetzt das grosse Nebenfach)

Auslaufende Programme (keine Neuimmatrikulation mehr möglich):

BA Musikwissenschaft Hauptfach (90 ECTS Credits, auslaufend bis FS23)
BA Musikwissenschaft kleines Nebenfach (30 ECTS Credits, auslaufend bis FS23)
MA Musikwissenschaft Hauptfach (75/45 ECTS Credits, auslaufend bis FS22)
MA Musikwissenschaft kleines Nebenfach (15 ECTS Credits, auslaufend bis FS22)

Im Rahmen der Reform "Bologna 2020" an der Philosophischen Fakultät der UZH wird im Fach Musikwissenschaft die bisherige Studienarchitektur mit drei Fächern in eine mit zwei Fächern umgewandelt (120/60 ECTS Credits im BA, 90/30 ECTS im MA).
Studierende, die ihr Studium vor dem HS19 begonnen haben, können ihre gewählte Fächerkombination bis FS23 im BA bzw. bis FS22 im MA
abschliessen. Ein Wechsel in die neue Studienstruktur ist nicht zwingend, aber möglich. Siehe dazu die Informationen auf der Website des Dekanats unter Rechtsgrundlagen, wo auch verschiedene Erklärungen u.a. in Form eines Glossars geboten werden.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die Studienberatung des Musikwissenschaftlichen Instituts.

Rechtsgrundlagen, Studienordnungen und Wegleitungen BA/MA ab HS 19 finden sich hier.
Siehe für die programmspezifischen Studienordnungen und Wegleitungen in den separaten Rubriken "Rechtsgrundlagen Bachelor" und "Rechtsgrundlagen Master", die im Menü auf der linken Seite auswählbar sind.
Wichiger Hinweis: Studienordnungen sind rechtlich bindend, während Wegleitungen erklärenden und empfehlenden Charakter haben.

Die Wegleitungen zu den Studiengängen ab HS19 finden Sie zusätzlich auch unter den folgenden Links:

Wegleitung für das BA-Studium Musikwissenschaft (Bologna 2020) , Version 1 vom 31.10.2019 (PDF, 158 KB)

Wegleitung für das MA-Studium Musikwissenschaft (Bologna 2020) , Version 1 vom 31.10.2019 (PDF, 143 KB)


Zur Orientierung für Studierende in den auslaufenden Studienprogrammen siehe auch die bis HS19 gültigen Wegleitungen:

Wegleitung für das BA-Studium Musikwissenschaft (PDF, 308 KB), 12. Auflage vom Oktober 2017

Wegleitung für das MA-Studium Musikwissenschaft (PDF, 273 KB), 5. Auflage vom November 2017

 

Die Repertoireliste und die Lektüreempfehlungen orientieren beim Selbststudium und bilden eine der Grundlagen für mündliche Abschlussprüfungen (eine aktualisierte Lektüreliste ist in Vorbereitung, siehe bisher in den Wegleitungen bis HS19).

 

Weiterführende Informationen